Die aktuellsten News erhältst du direkt bei uns in der Fahrschule.

Jetzt Kontakt aufnehmen

Die aktuellsten News erhältst du direkt bei uns in der Fahrschule.

Jetzt Kontakt aufnehmen

Aktuelles

Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!

So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.

Beleuchtung im Herbst und bei Nebel

01.11.2016 | FAHRSCHUL-NEWS

Im Herbst werden die Tage kürzer und häufig taucht Nebel auf. Daher sollte man daran denken, dass bei Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, die Fahrzeugbeleuchtung zu benutzen ist. Diese darf nicht verdeckt oder verschmutzt sein. Bei solchen Witterungsverhältnissen, darf nicht mit Standlicht alleine gefahren werden. Folgende Tipps könnten Euch helfen: Rechtzeitiges Abblenden Wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert, muss das Fernlicht ausgeschaltet werden. Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren. Abblendlicht am Tag Behindern Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Erhebliche Sichtbehinderung und damit die Verpflichtung zur Einschaltung des Abblendlichts ist nach der Rechtsprechung z.B. anzunehmen, wenn auf der Autobahn oder auf sonstigen Schnellverkehrsstraßen die Sicht weniger als 150 m beträgt, wenn auf anderen außerörtlichen Straßen eine Sichtweite von 100–120 m unterschritten wird oder wenn innerorts eine Sichtweite von unter 60–70 m vorliegt. Nebelscheinwerfer Nur wenn die Sicht so erheblich behindert ist, dass die Voraussetzungen für die Benutzung von Abblendlicht am Tag gegeben sind, dürfen die Nebelscheinwerfer angemacht werden. Wenn das Fahrzeug mit zwei Nebelscheinwerfern ausgestattet ist und diese beide eingeschaltet sind, dann darf anstatt des Abblendlichts zusätzlich das Standlicht benutzt werden.  Nebelschlussleuchte Die Nebelschlussleuchte darf nicht schon bei erheblicher Sichtbehinderung, sondern erst bei einer Sichtweite von unter 50 m eingeschaltet werden, andernfalls verkehrt sich ihr Zweck ins Gegenteil - der nachfolgende Verkehr wird geblendet. Fahrverhalten bei Nebel Nebelfahrten erfordern eine erhöhte Aufmerksamkeit des Fahrers. Es sollte jegliche Ablenkung vermieden werden. Das Tempo soll ebenfalls der Sichtweite angepasst werden. Hilfe für die richtige Geschwindigkeit bieten die Leitpfosten, die meist im Abstand von 50 m stehen. Sieht man nur einen Leitpfosten, darf man nicht schneller als 50 km/h fahren.

Mehr erfahren >

Ein Licht im Trüben....

22.10.2016 | FAHRSCHUL-NEWS

Zusätzlicht bei Nebel: Das sind die Regeln Trotz guter Fahrschulausbildung wissen viele nicht, wann sie die Nebelschlussleuchte und die Nebelscheinwerfer ein- oder ausschalten müssen. Wir haben die Antworten auf die häufigsten Fragen zusammengetragen: Wann darf ich die Nebelscheinwerfer einschalten? Die Nebelscheinwerfer, also die zusätzlichen Leuchten nach vorne, dürft Ihr immer dann einschalten, wenn die "Voraussetzungen für die Benutzung von Abblendlicht am Tag gegeben sind". Und das ist dann der Fall, wenn Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich behindern und die Sichtweite nur eine gewisse Anzahl an Metern beträgt.  Auf der Autobahn gilt: bei einer Sichtweite von weniger als 150 Metern solltet Ihr die Zusatzscheinwerfer einschalten. Außerorts ist das bei einer Sichtweite von unter 100 bis 120 Metern der Fall.Innerorts gilt eine Sichtweite von 60 bis 70 Meter als Grenze. Wenn das Fahrzeug mit zwei Nebelscheinwerfern ausgestattet ist und diese eingeschaltet sind, dann darf anstatt des Abblendlichts zusätzlich das Standlicht benutzt werden. Wie sieht es bei den Schlusslichtern aus? Für die Nebelschlussleuchte gelten strengere Regeln als für die Nebelscheinwerfer. Die darf nämlich erst bei einer Sichtweite von unter 50 Metern eingeschaltet werden. Sie dient dazu, den nachfolgenden Verkehr zu warnen. Wird die Leuchte bei besserer Sicht eingesetzt, verkehrt sich der Effekt ins Gegenteil und der nachfolgende Verkehr wird geblendet. Die Distanz von 50 Metern könnt Ihr übrigens gut an den Leitpfosten ablesen – die sind in exakt diesem Abstand aufgestellt. Muss ich Nebelscheinwerfer und Schlussleuchten einsetzen? Nein, eine Pflicht zur Nutzung der Nebelscheinwerfer und Schlussleuchten besteht nicht. Ihr müsst sie aber wieder ausschalten, sobald sich die Sichtverhältnisse bessern. Fahrt Ihr dennoch weiterhin mit Nebelschlussleuchte oder -scheinwerfer, kann Euch das 20 Euro Bußgeld kosten. Kommt es zu einem Unfall, müsst Ihr sogar 35 Euro zahlen. Kann ich Nebelscheinwerfer auch bei normalem Wetter nutzen? Nein, die Nebelscheinwerfer dürfen nur dann eingeschaltet werden, wenn es wirklich erhebliche Sichtbehinderungen gibt. Also Nebel, Schneefall oder Regen mit Sichtweiten von 100 bis 120 Metern außerorts und 150 Metern auf Autobahnen.  

Mehr erfahren >

!!!Mir geht ein Licht auf!!!

18.10.2016 | FAHRSCHUL-NEWS

Do it yourself: Glühlampen wechseln Wer nicht jedes Mal wegen einer kaputten Glühbirne am Auto in die Werkstatt fahren möchte, kann diese auch ganz leicht selbst wechseln. Wie das geht und was Ihr dabei beachten solltet, erfahrt Ihr hier. Das wichtigste zuerst: Ihr dürft nur Halogen- und Glühlampen selbst wechseln. Von Xenon- oder LED-Scheinwerfern solltet Ihr dagegen lieber die Finger lassen und das Auto am besten direkt zum Experten in die Werkstatt bringen. Außerdem tut Ihr euch leichter, wenn Ihr die Leuchtmittel bei Tageslicht wechselt und euch noch einen „Assistenten“ dazu holt, der mit einer Taschenlampe die kleinen Winkel ausleuchtet. Das sollten Sie vor dem Wechseln beachten: Zuerst im Betriebshandbuch nachlesen, welche Lampen gebraucht werden. Abblendlicht, Standlicht, Rücklicht, Blinker: Jede Lampenform ist anders und auch die Lampensockel sind unterschiedlich konzipiert.  Kaufen könnt Ihr die Glühlampen im Autofachhandel, an der Tankstelle, online oder auch im Baumarkt.  Zum Wechseln muss die Zündung aus sein und auch das Licht bleibt ausgeschaltet. Am besten merkt Euch schon beim Ausbau der defekten Lampe, wie diese befestigt war. Das erleichtert den Einbau enorm. Und so geht's:  Zuerst die Lampenabdeckung entfernen. Die Stecker von der alten Glühbirne vorsichtig abziehen, die Metallbügel lösen und die defekte Birne herausnehmen. Jetzt die neue Lampe durch die Trägerplatte stecken und mit den Metallbügeln befestigen. Die Nasen müssen genau in die Aussparungen im Halter passen. Dabei auf keinen Fall den Glaskolben mit den Fingern berühren, denn das senkt die Lebenserwartung der Halogenlampe. Am besten benutzt zum Einbauen ein Tuch oder saubere Handschuhe und fasst beim Einbauen soweit wie möglich nur den Sockel der Lampe an. Als nächstes die Stromkabel wieder aufstecken und die Lampenabdeckung anbringen. Macht die Zündung an und probiert aus, ob das Licht wieder funktioniert.  Tipp: Wenn Ihr alleine seid, am besten gegen eine Hauswand leuchten.  Bei Gelegenheit könnt Ihr dann zusätzlich noch die Scheinwerfereinstellungen vom Experten prüfen lassen. Gutes Gelingen wünschen wir Euch!!! :-)))

Mehr erfahren >

Sicher fahren in der kalten Jahreszeit

15.10.2016 | FAHRSCHUL-WISSEN

Herbst und Winter bringen auch routinierte Autofahrer ins Schleudern Nasse Fahrbahn, plötzlicher Nebel oder Blitzeis: Fahren im Herbst und Winter ist eine Herausforderung. Nicht nur Fahranfängern machen die schlechten Straßenverhältnisse zu schaffen – auch für langjährige Autofahrer bergen Glätte und eingechränkte Sicht Gefahren. Weil schlechte Witterungsverhältnisse schon im Herbst auftreten können, ist es wichtig, sich rechtzeitig auf die kalte Jahreszeit vorzubereiten. „Winterreifen soll man bereits bei Temperaturen um +7° C aufziehen“, rät Pascal David, Inhaber der Fahrschule David GmbH. „Wer das vergisst und im Winter mit Sommerreifen fährt, riskiert einen Punkt in Flensburg und saftige Bußgelder.“ Der Herbst ist auch ein guter Zeitpunkt für einen gründlichen Check des Wagens. Neben den Reifen sollte man Öl- und Flüssigkeitsstände, Schläuche und Dichtungen sowie die Batterie überprüfen, Frostschutzmittel nachfüllen und den Eiskratzer schon einmal bereitlegen. Doch mit der richtigen Ausstattung ist es nicht getan. „Jetzt heißt es, die eigene Fahrweise an veränderte Straßenbedingungen anzupassen“, erklärt Fahrlehrer Pascal David. „Unsere Schüler bereiten wir deshalb intensiv auf längere Bremswege, rutschsicheres und vorausschauendes Fahren vor.“ Die Tipps, die Schüler der Fahrschule David GmbH bekommen, sollten sich auch routinierte Fahrer zu Herzen nehmen: „Liegt etwa Laub auf der Fahrbahn, heißt es runter vom Gas, denn die Straße kann dann in Verbindung mit Feuchtigkeit schnell zur Rutschbahn werden“, mahnt Inhaber Pascal David. „Auch bei Nebel fahren viele zu schnell. Beträgt die Sichtweite weniger als 50 Meter, sind höchstens noch 50 km/h erlaubt. Ist die Sicht noch schlechter, muss man die Geschwindigkeit selbstverständlich weiter drosseln.“ Wer sich im Herbst und Winter ans Steuer setzt, sollte genau wissen, was auf ihn zukommt und wie er darauf zu reagieren hat. Deshalb bietet die Fahrschule Fahrschule David GmbH zu Beginn der kalten Jahreszeit kostenlose Beratungen zur richtigen Fahrweise an. Nähere Informationen zur Fahrsicherheits-Beratung gibt es bei Fahrschule David GmbH unter der Durchwahl 0881-1233 oder direkt in der Fahrschule Fahrschule David GmbH, Münchenerstr. 17, 82362 Weilheim.

Mehr erfahren >

!!Mission impossible - PARKEN!!

15.10.2016 | FAHRSCHUL-NEWS

Was Ihr über DAS PARKEN wissen solltet.... Freien Platz vor der Haustür blockieren, Lücke auf der linken Straßenseite nutzen, in zweiter Reihe halten: Wann kommt der Abschleppwagen und wann nicht? Auto abstellen, abschließen, weggehen. Eigentlich ganz einfach. Aber in der Praxis gibt es zum Thema Parken viele Vorschriften – der Teufel steckt manchmal im Detail. Wir haben zehn Fragen und Tipps zusammengestellt, die den (Park-)Alltag leichter machen.  Während der Besitzer eines Autos im Urlaub ist, wird ein mobiles Haltverbot aufgestellt. Darf er abgeschleppt werden? Ja, allerdings nicht sofort. Wenn das mobile Haltverbot-Schild aufgestellt wird, müssen Betroffene Zeit bekommen, um darauf zu reagieren. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat zum Beispiel entschieden, dass Autobesitzer eine Vorlaufzeit von mindestens drei Tagen haben.  Tipp: Wenn Ihr längere Zeit auf Reisen seid, solltet Ihr eine Vertrauensperson bitten, immer mal wieder nachzusehen und das Auto, wenn nötig, umzuparken.  Wie lange dürfen Wohnmobile und -wagen an der Straße abgestellt werden? Für zugelassene Wohnmobile mit bis zu 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht gibt es keine zeitlichen Beschränkungen für das Parken auf Stellflächen am Straßenrand. Anders sieht es bei abgekoppelten Wohnwagen aus, die häufig von ihren Besitzern zum "Überwintern" an der Straße abgestellt werden. Sie dürfen maximal 14 Tage am selben Ort stehen. 20 Euro Verwarnungsgeld werden hier sonst fällig.  Wie viel Abstand muss ich beim Parken zur nächsten Straßeneinmündung oder Kreuzung halten? Vor oder hinter Kreuzungen und Einmündungen müsst Ihr mit eurem Wagen fünf Meter Abstand von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten halten. Wer sich nicht daran hält, kann mit einem Bußgeld von bis zu 30 Euro belangt werden.  Darf ich in zweiter Reihe halten, wenn ich nur kurz Brötchen holen gehe? Nein. In zweiter Reihe darf nur im Ausnahmefall zum Be- und Entladen gehalten werden und das nicht länger als drei Minuten. Fälliges Bußgeld: 15 Euro, werden andere behindert sogar 20 Euro. Ausnahmen sind Taxis: Sie dürfen, wenn es die Verkehrslage zulässt, in zweiter Reihe stehen bleiben, um Fahrgäste ein- oder aussteigen zu lassen.   Ist es erlaubt, eine Parklücke mit Stühlen oder anderen Gegenständen zu reservieren? Nein. Wer einen speziellen Parkraum dringend, z.B. für einen Umzug, benötigt, kann bei der Stadtverwaltung ein mobiles Haltverbot beantragen. Bei der Parkplatzsuche gilt, dass immer derjenige Vorrang hat, der die Lücke "zuerst unmittelbar erreicht". Übrigens: Es ist auch verboten, Parklücken mit Hilfe von Personen zu blockieren. Aber Vorsicht vor Selbstjustiz. Wer jemanden mit dem Auto aus der Lücke drängelt, ist wegen Nötigung dran.   Darf ich mit meinem Motorrad auf dem Gehweg parken? Nein, das ist verboten. Motorräder und Roller müssen Pkw-Parkplätze nutzen. Auf dem Gehweg drohen Verwarnungsgelder von 10 Euro, bei Behinderung bis zu 35 Euro. Ausnahmen gelten auf eigens gekennzeichneten Parkflächen für motorisierte Zweiradfahrer. Übrigens: Teilen sich zwei Biker einen Parkplatz, für den ein Parkschein benötigt wird, müssen beide ein Ticket lösen.   Stimmt es, dass in engen Straßen nicht gegenüber von Einfahrten geparkt werden darf? Ja. Nach § 12 Abs. 3 der StVo ist das Parken in schmalen Straßen gegenüber von Grundstücksein- und -ausfahrten verboten. Das Ein- und Ausfahren muss möglich sein, ohne dass der Fahrer gezwungen ist, umständlich zu rangieren. Das Oberlandesgericht Hamm hat in einem Streitfall entschieden, dass 3,5 Meter Restbreite der Straße nicht zum Rangieren ausreichen (VRS 55, 459).  Wie stelle ich die Parkscheibe richtig ein? Die eingestellte Uhrzeit muss immer auf die nächste halbe oder volle Stunde aufgerundet werden. Also selbst wenn das Auto zum Beispiel um 16.02 Uhr abgestellt wird, darf der Fahrer die Parkscheibe auf 16.30 Uhr stellen. Das Weiterdrehen der Parkuhr nach Ende der erlaubten Parkzeit ist verboten. Das gilt erst recht für eine "mitlaufende Parkscheibe", bei der sich die eingestellte Uhrzeit automatisch weiterdreht.  Darf ich am linken Straßenrand parken? In der Regel nein. Es gibt jedoch drei Ausnahmen: in Einbahnstraßen, in Fällen, wo am rechten Fahrbahnrand Straßenbahnschienen verlaufen und in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325.1). Verstöße kosten zwischen 15 und 35 Euro – je nachdem, ob eine Behinderung vorliegt.  Warum braucht man auf immer mehr Supermarktparkplätzen eine Parkscheibe? Die Parkplatzbetreiber möchten sicherstellen, dass nur Kunden dort parken, und das nur für die Zeit des Einkaufs. Da es sich um Privatgrund handelt, müssen sich Betroffene an die Regeln halten. Diese müssen sichtbar angebracht werden, z.B. an der Zufahrt zum Parkplatz. Pkw ohne Parkscheibe bzw. mit überschrittener Zeit können dann auch abgeschleppt oder mit Vertragsstrafen belegt werden. 

Mehr erfahren >

NEWSLETTER

Mit unserem monatlichen Newsletter bleibst Du auch nach der Führerscheinausbildung in Fragen der Verkehrssicherheit, Wartung und aktuellen Entwicklungen immer top informiert!

Jetzt Newsletter abonnieren